Ist für die Wahl des Betriebsratsvorsitzenden eine Wahlniederschrift erforderlich?

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Ja. Für die **Wahl des Betriebsratsvorsitzenden** muss eine **Niederschrift über die Betriebsratssitzung** erfolgen. Grundlage ist § 34 BetrVG: Über jede Sitzung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen. Dazu gehört auch die konstituierende Sitzung, in der der Vorsitzende nach § 26 BetrVG gewählt wird. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/BJNR000130972.html)) Wichtig ist die Unterscheidung: - **Keine besondere „Wahlniederschrift“** wie bei der eigentlichen Betriebsratswahl nach der Wahlordnung. Diese betrifft die Wahl des Betriebsrats durch die Belegschaft. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/betrvgdv1wo/__16.html)) - **Aber**: Die **Sitzungsniederschrift** muss die Wahl des Vorsitzenden und das Wahlergebnis festhalten, also insbesondere den gefassten Beschluss bzw. das Ergebnis der Wahl. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/BJNR000130972.html)) Kurz: **Ja, eine Niederschrift ist erforderlich – allerdings als Sitzungsniederschrift, nicht als besondere Wahlniederschrift nach der Wahlordnung.**

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