Welche Vorschrift regelt den Erbverzicht?

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Der Erbverzicht wird in Deutschland durch § 2346 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Dieser Paragraph beschreibt die Möglichkeit, auf das Erbe zu verzichten, und legt die Voraussetzungen und Formvorschriften für einen solchen Verzicht fest. Der Erbverzicht muss in der Regel notariell beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein.