Wenn die Ehefrau zugunsten der Tochter auf einen Teil des Erbes verzichtet (z. B. durch eine Schenkung oder einen Erbverzicht) und innerhalb von zehn Jahren nach dieser Vermögensübertragung... [mehr]
Der Erbverzicht wird in Deutschland durch § 2346 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Dieser Paragraph beschreibt die Möglichkeit, auf das Erbe zu verzichten, und legt die Voraussetzungen und Formvorschriften für einen solchen Verzicht fest. Der Erbverzicht muss in der Regel notariell beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein.
Wenn die Ehefrau zugunsten der Tochter auf einen Teil des Erbes verzichtet (z. B. durch eine Schenkung oder einen Erbverzicht) und innerhalb von zehn Jahren nach dieser Vermögensübertragung... [mehr]
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