Was passiert, wenn eine Ehefrau zugunsten der Tochter auf ihr Erbe verzichtet und nach 6 Jahren pflegebedürftig wird?

Antwort

Wenn die Ehefrau zugunsten der Tochter auf einen Teil des Erbes verzichtet (z. B. durch eine Schenkung oder einen Erbverzicht) und innerhalb von zehn Jahren nach dieser Vermögensübertragung pflegebedürftig wird und Sozialleistungen (z. B. Hilfe zur Pflege) beantragen muss, kann das Sozialamt unter bestimmten Voraussetzungen auf das verschenkte Vermögen zurückgreifen. **Rechtlicher Hintergrund:** - Nach § 528 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kann der Schenker (hier: die Ehefrau) von dem Beschenkten (hier: die Tochter) die Herausgabe des Geschenks verlangen, wenn er nach der Schenkung nicht mehr in der Lage ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten. - Das Sozialamt kann diesen Anspruch auf sich überleiten (§ 93 SGB XII), wenn es für die Pflegebedürftige Leistungen erbringt. **Fristen:** - Der Rückforderungsanspruch besteht grundsätzlich bis zu zehn Jahre nach der Schenkung. - Nach Ablauf von zehn Jahren ist der Anspruch in der Regel ausgeschlossen. **Konsequenzen im geschilderten Fall:** - Da die Ehefrau nach sechs Jahren pflegebedürftig wird, kann das Sozialamt von der Tochter die Rückgabe des verschenkten Vermögens oder Wertersatz verlangen, soweit dies zur Deckung der Pflegekosten notwendig ist. - Die Tochter müsste dann ggf. das erhaltene Vermögen ganz oder teilweise zurückgeben oder den entsprechenden Wert ersetzen. **Wichtige Hinweise:** - Es gibt Ausnahmen und Einschränkungen, z. B. wenn das verschenkte Vermögen nicht mehr vorhanden ist oder die Rückforderung für die Tochter eine unzumutbare Härte bedeuten würde. - Die genaue rechtliche Bewertung hängt von den Details des Einzelfalls ab (Art und Umfang der Schenkung, aktuelle Vermögensverhältnisse, etc.). **Fazit:** Ein Verzicht oder eine Schenkung zugunsten der Tochter schützt das Vermögen der Ehefrau nicht automatisch vor dem Zugriff des Sozialamts, wenn sie innerhalb von zehn Jahren nach der Übertragung pflegebedürftig wird und Sozialleistungen benötigt. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium für Gesundheit](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/sozialhilfe-und-pflege.html) oder bei [anwalt.de](https://www.anwalt.de/rechtstipps/schenkung-und-sozialamt-wann-droht-die-rueckforderung_120099.html).

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