Unter welchen Voraussetzungen ist eine Stellvertretung wirksam?

Antwort

Eine Stellvertretung ist wirksam, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. **Vertretacht**: Der Vertreter muss die Befugnis haben, im Namen des Vertretenen zu handeln. Diese Vertretungsmacht kann durch Gesetz, Rechtsgeschäft (Vollmacht) oder durch Rechtsschein entstehen. 2. **Handeln im Namen des Vertretenen**: Der Vertreter muss ausdrücklich oder konkludent im Namen des Vertretenen handeln. Dies wird auch als Offenkundigkeitsprinzip bezeichnet. 3. **Geschäftsfähigkeit des Vertreters**: Der Vertreter muss zumindest beschränkt geschäftsfähig sein, um wirksam handeln zu können. 4. **Zulässigkeit der Stellvertretung**: Das Rechtsgeschäft, das der Vertreter abschließt, muss grundsätzlich durch Stellvertretung möglich sein. Es gibt bestimmte Rechtsgeschäfte, die eine persönliche Leistung erfordern und daher nicht durch einen Vertreter abgeschlossen werden können (z.B. Eheschließung). 5. **Keine Interessenkollision**: Der Vertreter darf nicht in einem Interessenkonflikt stehen, es sei denn, der Vertretene hat dem ausdrücklich zugestimmt. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Stellvertretung wirksam und die Rechtsfolgen des Geschäfts treffen den Vertretenen.

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