Unter welchen Voraussetzungen muss der Arbeitgeber einen Arbeitsunfall bei der Berufsgenossenschaft anzeigen?

Antwort

Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Arbeitsunfall bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. **Arbeitsunfall**: Es muss sich um einen Unfall handeln, der während der Arbeit oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit passiert ist. 2. **Körperliche Verletzung**: Der Unfall muss zu einer Verletzung oder gesundheitlichen Beeinträchtigung des Arbeitnehmers geführt haben. 3. **Dauer der Arbeitsunfähigkeit**: Der Arbeitgeber muss den Unfall melden, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Unfalls länger als drei Tage arbeitsunfähig ist. Auch bei tödlichen Unfällen ist eine Meldung erforderlich, unabhängig von der Dauer der Arbeitsunfähigkeit. 4. **Frist**: Die Anzeige muss unverzüglich, in der Regel innerhalb von drei Tagen, erfolgen. 5. **Meldung an die Berufsgenossenschaft**: Der Arbeitgeber muss den Unfall schriftlich oder elektronisch an die zuständige Berufsgenossenschaft melden. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber diese Verpflichtungen ernst nimmt, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Leistungen der Unfallversicherung zu sichern.

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