Was sind die Voraussetzungen für einen Betriebsübergang?

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Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Betrieb oder ein Betriebsteil auf einen anderen Inhaber übergeht. Die Voraussetzungen für einen Betriebsübergang sind: 1. **Übertragung eines Betriebs oder Betriebsteils**: Es muss eine Übertragung von Vermögenswerten, die einen Betrieb oder einen Betriebsteil ausmachen, stattfinden. Dazu gehören beispielsweise Maschinen, Gebäude, Kundenstämme und Mitarbeiter. 2. **Identität des Betriebs**: Der übertragene Betrieb muss seine Identität bewahren. Das bedeutet, dass die wesentlichen Merkmale des Betriebs, wie die Art der Tätigkeit und die Organisation, erhalten bleiben müssen. 3. **Rechtsgeschäft**: Der Übergang muss durch ein Rechtsgeschäft erfolgen, wie z.B. einen Kaufvertrag oder eine Fusion. 4. **Fortführung des Betriebs**: Der neue Inhaber muss den Betrieb fortführen oder beabsichtigen, ihn fortzuführen. 5. **Mitarbeiter**: Die Mitarbeiter des übergehenden Betriebs haben in der Regel das Recht, mit dem Betriebsübergang zu dem neuen Inhaber zu wechseln, was durch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Diese Voraussetzungen sind wichtig, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und die Kontinuität des Betriebs zu gewährleisten.

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