Ja, eine erteilte Vollmacht kann grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden – auch nach einem halben Jahr. Das gilt sowohl für sogenannte Einzelvollmach... [mehr]
Ja, eine erteilte Vollmacht kann grundsätzlich per E-Mail widerrufen werden, sofern der Vollmachtgeber dies ausdrücklich so festlegt und die E-Mail den Empfänger erreicht. Es ist jedoch ratsam, den Widerruf schriftlich und nachweisbar zu dokumentieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Zudem sollte der Empfänger der Vollmacht über den Widerruf informiert werden, um sicherzustellen, dass die Vollmacht nicht mehr wirksam ist. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, den Widerruf zusätzlich per Post zu senden oder persönlich zu übergeben.
Ja, eine erteilte Vollmacht kann grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden – auch nach einem halben Jahr. Das gilt sowohl für sogenannte Einzelvollmach... [mehr]