Um eine Vollmacht zur Abmeldung eines Pkw zu erstellen, benötigst du ein formloses Schreiben, in dem du eine Person deines Vertrauens bevollmächtigst, dein Fahrzeug bei der zuständigen... [mehr]
Ja, eine erteilte Vollmacht kann grundsätzlich per E-Mail widerrufen werden, sofern der Vollmachtgeber dies ausdrücklich so festlegt und die E-Mail den Empfänger erreicht. Es ist jedoch ratsam, den Widerruf schriftlich und nachweisbar zu dokumentieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Zudem sollte der Empfänger der Vollmacht über den Widerruf informiert werden, um sicherzustellen, dass die Vollmacht nicht mehr wirksam ist. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, den Widerruf zusätzlich per Post zu senden oder persönlich zu übergeben.
Um eine Vollmacht zur Abmeldung eines Pkw zu erstellen, benötigst du ein formloses Schreiben, in dem du eine Person deines Vertrauens bevollmächtigst, dein Fahrzeug bei der zuständigen... [mehr]
Eine Kontovollmacht (z. B. eine sogenannte „Vollmacht über den Tod hinaus“) berechtigt grundsätzlich dazu, auch nach dem Tod des Kontoinhabers auf das Konto zuzugreifen – v... [mehr]