Nein. Eine Kündigung allein deshalb, weil dein Chef erfährt, dass du transgender bist, ist in Deutschland rechtswidrig und kann als Diskriminierung angreifbar sein. Das AGG verbietet Benacht...
Vier Diskriminierungsmerkmale des AGG nennen
Antwort vomVier Diskriminierungsmerkmale des AGG sind: - ethnische Herkunft - Geschlecht - Religion oder Weltanschauung - Alter Das AGG nennt außerdem unter anderem noch Behinderung und sexuelle Identität.