Das ist nicht bloß „unhöflich“, sondern als abwertende und im Kontext sehr wahrscheinlich rassistische Bezeichnung zu werten – und bei der Polizei zusätzlich als grav...
Vier Diskriminierungsmerkmale des AGG nennen
Antwort vomVier Diskriminierungsmerkmale des AGG sind: - ethnische Herkunft - Geschlecht - Religion oder Weltanschauung - Alter Das AGG nennt außerdem unter anderem noch Behinderung und sexuelle Identität.