Ja, grundsätzlich schon – auch in einem kleinen Handwerksbetrieb mit 5 Mitarbeitern. Aber Betriebsurlaub darfst du nicht einfach frei festlegen, sondern nur, wenn dafür nachvollziehbar...
Vertreibt der Betriebsrat auch außertarifliche Mitarbeiter?
Antwort vomDer Betriebsrat vertritt in der Regel die Interessen aller Arbeitnehmer im Betrieb, jedoch nicht alle Mitarbeitergruppen. Außertarifliche Mitarbeiter, die oft in höheren Positionen oder in speziellen Verträgen beschäftigt sind, fallen häufig nicht unter den Schutz des Betriebsverfassungsgesetzes, das die Rechte und Pflichten des Betriebsrats regelt. Daher kann der Betriebsrat in der Regel nicht für diese Mitarbeitergruppe tätig werden. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Regelungen im jeweiligen Unternehmen oder Tarifvertrag zu prüfen, da es Ausnahmen geben kann.