Wo ist geregelt, dass man Verpflichtungsermächtigungen für 5 Jahre bekommt?

Antwort

Die Regelungen zu Verpflichtungsermächtigungen finden sich im Haushaltsrecht, insbesondere im Haushaltsgesetz und den dazugehörigen Vorschriften der jeweiligen Länder oder Kommunen. In Deutschland ist dies häufig im Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und in den jeweiligen Landeshaushaltsordnungen geregelt. Verpflichtungsermächtigungen erlauben es, Ausgaben über mehrere Jahre zu verteilen, wobei die genaue Dauer und die Bedingungen in den jeweiligen Gesetzen und Haushaltsplänen festgelegt sind. Es ist ratsam, die spezifischen gesetzlichen Bestimmungen oder die entsprechenden Haushaltspläne zu konsultieren, um genaue Informationen zu erhalten.

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