Wozu ist der Verkäufer bei mangelhafter Ware verpflichtet?

Antwort

Bei mangelhafter Ware ist der Verkäufer nach deutschem Recht (BGB) zu verschiedenen Maßnahmen verpflichtet. Diese umfassen: 1. **Nacherfüllung (§ 439 BGB)**: Der Käufer kann wählen zwischen Nachbesserung (Reparatur der Ware) oder Nachlieferung (Lieferung einer neuen, mangelfreien Ware). 2. **Rücktritt vom Kaufvertrag (§ 323, § 440 BGB)**: Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder unzumutbar ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. 3. **Minderung des Kaufpreises (§ 441 BGB)**: Der Käufer kann den Kaufpreis mindern, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder unzumutbar ist. 4. **Schadensersatz (§ 280, § 281, § 283, § 311a BGB)**: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Käufer Schadensersatz verlangen. 5. **Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB)**: Der Käufer kann Ersatz für Aufwendungen verlangen, die im Vertrauen auf den Erhalt der mangelfreien Ware gemacht wurden. Diese Rechte bestehen in der Regel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung der Ware.

Kategorie: Recht Tags: Verkäufer Ware Mangelhaft
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