Wozu ist der Verkäufer bei mangelhafter Ware verpflichtet: Gewährleistung, Garantie oder Umtausch?

Antwort

Bei mangelhafter Ware ist der Verkäufer zur Gewährleistung verpflichtet. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und umfasst die Pflicht des Verkäufers, für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden, einzustehen. Dies kann Nachbesserung (Reparatur), Ersatzlieferung (Umtausch), Minderung (Preisnachlass) oder Rücktritt vom Kaufvertrag (Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises) umfassen. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers und geht über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Sie kann zusätzliche Rechte und längere Fristen bieten, ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Umtausch ist eine Möglichkeit innerhalb der Gewährleistung, aber nicht die einzige. Der Käufer hat zunächst das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst wenn diese fehlschlagen oder unzumutbar sind, kann der Käufer weitere Rechte wie Minderung oder Rücktritt geltend machen.

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