Ob nach Ablauf von zwei Jahren noch Nachbesserung verlangt werden kann, hängt davon ab, ob es sich um einen Werkvertrag (z. B. bei der Installation einer Heizungsanlage) handelt und ob die Verj&a... [mehr]
Bei mangelhafter Ware ist der Verkäufer zur Gewährleistung verpflichtet. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und umfasst die Pflicht des Verkäufers, für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden, einzustehen. Dies kann Nachbesserung (Reparatur), Ersatzlieferung (Umtausch), Minderung (Preisnachlass) oder Rücktritt vom Kaufvertrag (Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises) umfassen. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers und geht über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Sie kann zusätzliche Rechte und längere Fristen bieten, ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Umtausch ist eine Möglichkeit innerhalb der Gewährleistung, aber nicht die einzige. Der Käufer hat zunächst das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst wenn diese fehlschlagen oder unzumutbar sind, kann der Käufer weitere Rechte wie Minderung oder Rücktritt geltend machen.
Ob nach Ablauf von zwei Jahren noch Nachbesserung verlangt werden kann, hängt davon ab, ob es sich um einen Werkvertrag (z. B. bei der Installation einer Heizungsanlage) handelt und ob die Verj&a... [mehr]
Die Gewährleistung bei einer Photovoltaik(PV)-Anlage richtet sich in Deutschland nach den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Für neue PV-Anlagen gilt in der R... [mehr]
Ein Gebrauchtwagenhändler kann die gesetzliche Gewährleistung für Verschleißteile **nicht vollständig ausschließen**. Nach deutschem Recht (§ 476 BGB) gilt bei Ver... [mehr]
Die Kündigung der Gewährleistung nach § 650f BGB (Bauhandwerkersicherung) ist so nicht möglich, da es sich bei § 650f BGB nicht um eine Gewährleistung, sondern um einen A... [mehr]