Ja, die Sachmängelhaftungsfrist (Gewährleistungsfrist) beginnt grundsätzlich mit der Abnahme des Werks zu laufen – auch wenn diese nur „unter Vorbehalt“ erfolgt. Die A... [mehr]
Der Text bedeutet, dass der Verkäufer keine Verantwortung für Sachmängel, die nach dem Verkauf auftreten könnten. Das heißt, der Käufer den Verkäufer nicht für Mängel am gekauften Gegenstand haftbar machen. Der Satz scheint jedoch unvollständig sein, da er "Die Haftung Schadenersatz wegen ." endet. Normalerweise würde hier eine Bedingung oder Einschränkung folgen, unter der der Verkäufer dennoch haftbar gemacht werden könnte, wie z.B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Ja, die Sachmängelhaftungsfrist (Gewährleistungsfrist) beginnt grundsätzlich mit der Abnahme des Werks zu laufen – auch wenn diese nur „unter Vorbehalt“ erfolgt. Die A... [mehr]
Nach einem Cyberangriff können Betroffene verschiedene juristische Optionen nutzen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die wichtigsten Ansätze im deutschen Recht sind: **1.... [mehr]