Hat der Gesetzgeber eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Erfüllung von Ansprüchen aus dem IfSG?

Antwort

Ja, der Gesetzgeber hat eine verfassungsrechtliche Pflicht, die einfachgesetzlichen Ansprüche aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu erfüllen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die im Grundgesetz verankert sind. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die im IfSG festgelegten Regelungen und Ansprüche zu beachten und umzusetzen, um den Schutz der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten. Dies schließt auch die Verantwortung ein, die entsprechenden Maßnahmen und Regelungen im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben zu gestalten.

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