Kann das Gericht den Antragsteller ermächtigen, die Verfahrenskosten bei einer einstweiligen Verfügung an die Gegenseite zu schicken?

Antwort

Ja, das Gericht kann den Antragsteller ermächtigen, die Verfahrenskosten einer einstweiligen Verfügung an die Gegenseite zu schicken. Dies geschieht in der Regel durch einen Kostenfestsetzungsbeschluss, in dem das Gericht die Kosten des Verfahrens festsetzt und die Kostentragungspflicht bestimmt. Der Antragsteller kann dann auf Grundlage dieses Beschlusses die Kosten von der Gegenseite einfordern.

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