Wird eine Anhörungsrüge immer mündlich erhoben?

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Nein, eine Anhörungsrüge erfolgt nicht immer mündlich. In der Regel wird eine Anhörungsrüge schriftlich eingelegt. Nach § 321a der Zivilprozessordnung (ZPO) sowie vergleichbaren Vorschriften in anderen Verfahrensordnungen muss die Anhörungsrüge schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erhoben werden. Eine mündliche Anhörungsrüge im Sinne einer bloßen mündlichen Erklärung vor Gericht ist nicht vorgesehen. Weitere Informationen findest du beispielsweise beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__321a.html).

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