Ist eine Verdachtskündigung immer fristlos?

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Eine Verdachtskündigung ist nicht immer fristlos. Sie kann sowohl fristlos als auch fristgerecht ausgesprochen werden, abhängig von den Umständen des Einzelfalls. Eine fristlose Kündigung aufgrund eines Verdachts setzt in der Regel voraus, dass der Verdacht schwerwiegend ist und eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Bei weniger schwerwiegenden Verdachtsmomenten kann auch eine fristgerechte Kündigung in Betracht gezogen werden, wobei der Arbeitgeber in der Regel eine Abmahnung aussprechen sollte, bevor er kündigt. Es ist wichtig, die genauen Umstände und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

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