In Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dürfen bestimmte Klauseln nicht enthalten sein, da sie als unzulässig oder unangemessen gelten. Hier sind einige Beispiele für verbotene Klauseln: 1. **Haftungsausschluss für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz**: Klauseln, die die Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln ausschließen, sind unzulässig. 2. **Unangemessene Benachteiligung**: Klauseln, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, sind nicht zulässig. Dazu gehören beispielsweise einseitige Änderungen der AGB durch den Anbieter. 3. **Widerrufsrecht ausschließen**: Klauseln, die das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers ausschließen, sind unzulässig. 4. **Verjährungsfristen verkürzen**: Klauseln, die die gesetzliche Verjährungsfrist für Ansprüche des Verbrauchers verkürzen, sind nicht zulässig. 5. **Gerichtsstandklauseln**: Klauseln, die den Gerichtsstand ausschließlich zu Gunsten des Anbieters festlegen, können unzulässig sein, insbesondere wenn der Verbraucher nicht an diesem Ort ansässig ist. 6. **Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren ohne Gegenleistung**: Klauseln, die den Verbraucher zur Zahlung von Gebühren verpflichten, ohne dass eine entsprechende Leistung erbracht wird, sind unzulässig. Es ist wichtig, die AGB regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen.