Urlaubsregelung im JArbSchG?

Antwort

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt unter anderem die Urlaubsansprüche von Jugendlichen in Deutschland. Laut § 19 JArbSchG haben Jugendliche, die unter das Gesetz fallen, Anspruch auf mindestens 30 Werktage Urlaub pro Jahr, wenn sie eine 5-Tage-Woche haben. Bei einer kürzeren Arbeitswoche wird der Urlaubsanspruch entsprechend angepasst. Der Urlaub soll in der Regel im laufenden Kalenderjahr genommen werden, wobei auch eine Übertragung in das nächste Jahr möglich ist, wenn dies im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber geschieht. Zudem ist es wichtig, dass der Urlaub rechtzeitig beantragt wird und die Zustimmung des Arbeitgebers vorliegt. Für genauere Informationen und spezifische Regelungen kann es sinnvoll sein, die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.

Kategorie: Recht Tags: Urlaub JArbSchG Regelung
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