Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor: Herstellung nach abgelaufenem Patent oder Nutzung fremder technischer Zeichnungen ohne Erlaubnis?

Antwort

Eine Verletzung von Urheberrechten liegt vor, wenn geschützte Werke (wie Texte, Bilder, Musik, technische Zeichnungen usw.) ohne Zustimmung des Urhebers genutzt, vervielfältigt, verbreitet veröffentlicht werden. Im konkreten Fall: - **Herstellung eines Produkts nach abgelaufenem Patent:** Dies stellt **keine** Urheberrechtsverletzung dar. Nach Ablauf des Patentschutzes darf das Produkt grundsätzlich von jedem hergestellt werden, sofern keine anderen Schutzrechte (wie Marken- oder Designrechte) bestehen. - **Verwendung fremder technischer Zeichnungen ohne Genehmigung:** Dies stellt **eine Verletzung von Urheberrechten** dar, sofern die Zeichnungen eine sogenannte "Schöpfungshöhe" erreichen und damit urheberrechtlich geschützt sind. Die Nutzung ohne Erlaubnis des Urhebers ist dann unzulässig. Zusammengefasst: Die Verwendung fremder technischer Zeichnungen ohne Genehmigung ist eine Urheberrechtsverletzung, die Herstellung eines Produkts nach abgelaufenem Patent hingegen nicht.

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