Ob für die Veräußerung eines durch Erbfolge erlangten Miteigentumsanteils an einer Immobilie die Zustimmung des Ehegatten nach § 1365 BGB erforderlich ist, hängt davon ab, ob... [mehr]
Ja, es gibt Unterschiede in der Erbfolge zwischen eigenen Neffen und den Neffen der Ehefrau. Nach deutschem Erbrecht erben Neffen und Nichten in der Regel nur, wenn die Eltern des Erblassers (also die Geschwister des Erblassers) bereits verstorben sind. Eigene Neffen und Nichten sind die Kinder der Geschwister des Erblassers und haben somit ein gesetzliches Erbrecht. Die Neffen und Nichten der Ehefrau hingegen erben nicht automatisch, da sie nicht mit dem Erblasser verwandt sind. Es ist wichtig zu beachten, dass durch ein Testament oder einen Erbvertrag abweichende Regelungen getroffen werden können.
Ob für die Veräußerung eines durch Erbfolge erlangten Miteigentumsanteils an einer Immobilie die Zustimmung des Ehegatten nach § 1365 BGB erforderlich ist, hängt davon ab, ob... [mehr]
In Österreich entstehen mit der Eheschließung verschiedene rechtliche Verbindlichkeiten und Pflichten zwischen den Ehepartnern. Die wichtigsten sind: 1. **Beistand und Rücksichtnahme... [mehr]
Um zweimal geschieden zu sein, muss man mindestens zweimal verheiratet gewesen sein. Wenn jemand also sagt, er habe „einmal geheiratet und ist danach zweimal geschieden“, klingt das zun&au... [mehr]
§ 1415 BGB regelt das sogenannte "Verwaltungs- und Verfügungsrecht beim Miteigentum" im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der genaue Wortlaut lautet: **§ 1415 BGB... [mehr]