Unterschied Umtausch, Reklamation, Garantie?

Antwort

Umtausch, Reklamation und Garantie sind drei verschiedene Konzepte im Verbraucherrecht: 1. **Umtausch**: - **Definition**: Der Umtausch bezieht sich auf die Rückgabe eines gekauften Artikels und den Erhalt eines anderen Artikels oder einer Gutschrift. - **Rechtliche Grundlage**: Es gibt kein gesetzliches Recht auf Umtausch. Es hängt von der Kulanz des Händlers ab, ob ein Umtausch akzeptiert wird, es sei denn, der Artikel ist mangelhaft. 2. **Reklamation**: - **Definition**: Eine Reklamation erfolgt, wenn ein Käufer einen Mangel oder Defekt an einem gekauften Produkt feststellt und diesen beim Verkäufer meldet. - **Rechtliche Grundlage**: Die Reklamation basiert auf dem gesetzlichen Gewährleistungsrecht. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vermutet, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag, es sei denn, der Verkäufer kann das Gegenteil beweisen. Danach muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. 3. **Garantie**: - **Definition**: Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Verkäufers, dass ein Produkt für einen bestimmten Zeitraum bestimmte Eigenschaften oder eine bestimmte Funktionsfähigkeit aufweist. - **Rechtliche Grundlage**: Die Garantie ist eine zusätzliche Leistung, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Die Bedingungen und der Umfang der Garantie werden vom Garantiegeber festgelegt. Zusammengefasst: - **Umtausch**: Freiwillige Leistung des Händlers, kein gesetzlicher Anspruch. - **Reklamation**: Gesetzlicher Anspruch bei Mängeln, basierend auf dem Gewährleistungsrecht. - **Garantie**: Freiwillige Zusage des Herstellers oder Verkäufers, zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung.

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