Unterschied Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften

Antwort

Nichtigkeit und Anfechtbarkeit sind zwei unterschiedliche Konzepte im deutschen Zivilrecht, die sich auf die Wirksamkeit von Rechtsgeschäften beziehen. 1. **Nichtigkeit**: Ein Rechtsgeschäft ist nichtig, wenn es von Anfang an keine rechtlichen Wirkungen entfaltet. Dies kann aus verschiedenen Gründen der Fall sein, wie z.B. bei einem Verstoß gegen gesetzliche Verbote oder wenn die Parteien nicht geschäftsfähig sind. Nichtigkeit kann nicht geheilt werden, und jeder kann sich auf die Nichtigkeit berufen. 2. **Anfechtbarkeit**: Ein anfechtbares Rechtsgeschäft ist zunächst wirksam, kann jedoch durch eine Erklärung der Anfechtung rückgängig gemacht werden. Gründe für die Anfechtung können Irrtum, Täuschung oder Drohung sein. Im Gegensatz zur Nichtigkeit bleibt das Rechtsgeschäft bis zur Anfechtung wirksam, und die Anfechtung muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Nichtigkeit ein absolutes Fehlen von Rechtswirkungen bedeutet, während Anfechtbarkeit die Möglichkeit bietet, ein zunächst wirksames Rechtsgeschäft durch Anfechtung unwirksam zu machen.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten