Unterschied zwischen Ehe und gleichgeschlechtlicher Ehe in Deutschland, insbesondere zu Versorgungs- und Rentenansprüchen?

Antwort

In Deutschland gibt es rechtlich keine Unterschiede zwischen der Ehe und der gleichgeschlechtlichen Ehe, seit die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare im Jahr 2017 legalisiert wurde. Beide Formen der Ehe genießen die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Ansprüche, einschließlich der Versorgung und Rentenansprüche. Versorgungsansprüche: Ehepartner haben Anspruch auf gegenseitige Versorgung im Falle von Trennung oder Scheidung. Dies umfasst unter anderem den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Rentenansprüche: Ehepartner haben Anspruch auf Witwen- oder Witwerrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Ehen. Bei der Berechnung der Rentenansprüche werden die gleichen Kriterien angewendet, unabhängig von der sexuellen Orientierung. Insgesamt sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für beide Eheformen identisch, was bedeutet, dass gleichgeschlechtliche Paare die gleichen finanziellen und rechtlichen Vorteile genießen wie heterosexuelle Paare.

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