Ein Mitarbeiter beim Magistrat sollte insbesondere die folgenden rechtlichen Vorgaben kennen: 1. **Verwaltungsrecht**: Grundkenntnisse im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht, da die tägl... [mehr]
§ 574 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt das Widerspruchsrecht des Mieters gegen die Kündigung des Vermieters. Die Absätze 1 und 3 unterscheiden sich wie folgt: - **§ 574 Abs. 1 BGB**: Dieser Absatz besagt, dass der Mieter der Kündigung des Vermieters widersprechen kann, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Eine solche Härte kann beispielsweise vorliegen, wenn der Mieter keine andere angemessene Wohnung zu zumutbaren Bedingungen finden kann. - **§ 574 Abs. 3 BGB**: Dieser Absatz ergänzt den ersten Absatz und stellt klar, dass der Mieter den Widerspruch schriftlich erklären muss. Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses beim Vermieter eingehen. Der Vermieter muss den Mieter in der Kündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs und die Frist hinweisen. Unterbleibt dieser Hinweis, kann der Mieter den Widerspruch auch noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklären. Hier ist der Link zum vollständigen Text des § 574 BGB: [§ 574 BGB - Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__574.html)
Ein Mitarbeiter beim Magistrat sollte insbesondere die folgenden rechtlichen Vorgaben kennen: 1. **Verwaltungsrecht**: Grundkenntnisse im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht, da die tägl... [mehr]
Für eine private Sauna in Deutschland besteht in der Regel **keine gesetzliche Pflicht**, einen Notausschaltknopf (Not-Aus-Schalter) zu installieren. Die Vorschriften, die einen Notausschalter ve... [mehr]
Ja, das ist einer der Hauptgründe, warum man zu einem Anwalt geht. Ein Anwalt sorgt dafür, dass rechtliche Angelegenheiten korrekt, fair und im Einklang mit den geltenden Gesetzen abgewickel... [mehr]
Das Zurückwerfen von Fallobst auf das Grundstück des Nachbarn ist rechtlich problematisch und in der Regel nicht erlaubt. Nach deutschem Nachbarschaftsrecht (§ 910 BGB) gilt: Fällt... [mehr]
Für den privaten Verkauf von gebrauchten Gegenständen (z.B. Kleidung, Möbel, Elektronik) benötigst du in der Regel **keinen Gewerbeschein**. Solange du nur gelegentlich und aus dei... [mehr]
Der „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ ist ein Begriff aus dem deutschen Zivilrecht (§ 313 BGB). Er beschreibt eine Situation, in der sich nach Abschluss eines Vertrags Umstän... [mehr]
Der Begriff „Schuld haben“ bedeutet, für etwas verantwortlich zu sein, insbesondere wenn ein Fehler, Schaden oder Unrecht entstanden ist. Im rechtlichen oder moralischen Sinne wird je... [mehr]
Deine Frage ist etwas unklar formuliert. Falls du wissen möchtest, ob Menschen mit unterschiedlicher Herkunft, Religion oder Nationalität ("miversicheete" könnte ein Tippfehle... [mehr]
Ein Erlaubnisreiter ist ein Begriff aus dem deutschen Verwaltungsrecht. Er bezeichnet eine Formulierung in einem Gesetz oder einer Rechtsvorschrift, die ausdrücklich bestimmte Handlungen erlaubt,... [mehr]
Der Verkauf von Ib oder Ibogaïn als „Wundermittel“ online und das Erzielen eines so hohen Umsatzes würde erhebliche rechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen,... [mehr]