Wie wird ein Unternehmen mit mehreren Filialen im Sinne des Beihilfenrechts gesehen?

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Im Beihilfenrecht der Europäischen Union wird ein Unternehmen mit mehreren Filialen in der Regel als ein einziges Unternehmen betrachtet, sofern diese Filialen keine rechtlich eigenständigen Einheiten sind. Das bedeutet, dass alle Filialen zusammen als eine wirtschaftliche Einheit angesehen werden, die unter der Kontrolle des Mutterunternehmens steht. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Berechnung der Unternehmensgröße (z.B. ob es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen handelt) und die Anwendbarkeit bestimmter Beihilferegelungen. Die Gesamtzahl der Mitarbeiter und der Umsatz oder die Bilanzsumme aller Filialen werden zusammengezählt, um festzustellen, ob das Unternehmen die Schwellenwerte für bestimmte Beihilfen überschreitet. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission: [Europäische Kommission - Wettbewerb](https://ec.europa.eu/competition/state_aid/overview/index_en.html).

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