Bei volljährigen Kindern (ab 18 Jahren) sind grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig, unabhängig davon, bei wem das Kind lebt. Das gilt auch, wenn das Kind psychisch kran... [mehr]
Die Dauer des Unterhaltsanspruchs nach einer Scheidung in Deutschland hängt nicht nur von der Dauer der Ehe ab, sondern auch von anderen Faktoren wie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen, der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten und den ehebedingten Nachteilen, die der Unterhaltsberechtigte erlitten hat. Es gibt keine feste Regel, die besagt, dass der Unterhalt für eine bestimmte Anzahl von Jahren gezahlt werden muss, die direkt proportional zu den Ehejahren ist. Stattdessen wird der Unterhaltsanspruch individuell geprüft und kann zeitlich befristet oder unbefristet sein. Einige wichtige Punkte, die berücksichtigt werden: 1. **Ehedauer**: Längere Ehen können tendenziell zu längeren Unterhaltszahlungen führen. 2. **Ehebedingte Nachteile**: Wenn ein Ehepartner aufgrund der Ehe berufliche Nachteile erlitten hat (z.B. wegen Kindererziehung oder Haushaltsführung), kann dies die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängern. 3. **Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit**: Der Unterhaltsberechtigte ist in der Regel verpflichtet, nach einer gewissen Zeit wieder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, sofern dies zumutbar ist. 4. **Selbstbehalt**: Der Unterhaltspflichtige hat einen Selbstbehalt, der ihm verbleiben muss, um seinen eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Es ist ratsam, sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen, um eine genaue Einschätzung des individuellen Falls zu erhalten.
Bei volljährigen Kindern (ab 18 Jahren) sind grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig, unabhängig davon, bei wem das Kind lebt. Das gilt auch, wenn das Kind psychisch kran... [mehr]