Wie ist die Unterbringung nach dem NIPsychKG geregelt?

Antwort

Die Unterbringung nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) ist im Gesetz selbst geregelt. Das NPsychKG dient dem Schutz und der Hilfe psychisch kranker Menschen, wenn sie sich oder andere erheblich gefährden und eine freiwillige Behandlung nicht möglich ist. **Wesentliche Regelungen zur Unterbringung nach dem NPsychKG:** 1. **Voraussetzungen:** Eine Unterbringung ist nur zulässig, wenn eine psychische Krankheit vorliegt und durch diese eine erhebliche Gefahr für die betroffene Person selbst oder für andere besteht (§ 8 NPsychKG). 2. **Anordnung:** Die Unterbringung wird in der Regel durch das zuständige Amtsgericht angeordnet. In akuten Notfällen kann eine vorläufige Unterbringung auch durch die Ordnungsbehörde oder die Polizei erfolgen, muss aber unverzüglich richterlich überprüft werden (§§ 10, 11 NPsychKG). 3. **Dauer:** Die Unterbringung ist zeitlich befristet. Die genaue Dauer legt das Gericht fest, sie kann aber auf Antrag verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen (§ 12 NPsychKG). 4. **Rechte der Betroffenen:** Betroffene haben das Recht auf rechtliches Gehör, auf anwaltliche Vertretung und auf regelmäßige Überprüfung der Unterbringung (§§ 13, 14 NPsychKG). 5. **Unterbringungseinrichtungen:** Die Unterbringung erfolgt in einer geeigneten psychiatrischen Einrichtung, die vom Land Niedersachsen anerkannt ist (§ 9 NPsychKG). 6. **Behandlung:** Während der Unterbringung dürfen nur solche Maßnahmen durchgeführt werden, die dem Wohl der betroffenen Person dienen und verhältnismäßig sind (§ 15 NPsychKG). **Weitere Informationen und den Gesetzestext findest du hier:** [NPsychKG Niedersachsen](https://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/1b2/page/bsvorisprod.psml?doc.id=jlr-PsychKGNDV5P1&st=lr) Diese Regelungen dienen dem Schutz der Betroffenen und der Allgemeinheit und stellen sicher, dass eine Unterbringung nur unter strengen Voraussetzungen und mit gerichtlicher Kontrolle erfolgt.

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