Ob ein Elternteil, der selbst psychisch krank ist, als Betreuer bestellt werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich ist es möglich, dass auch ein psychisch erkrankter Elterntei... [mehr]
Die Unterbringung mit Zwangsmaßnahmen, wie beispielsweise Fixierungen, fällt in der Regel unter das Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) und nicht direkt unter das Betreuungsrecht. Das Betreuungsrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Unterstützung von Personen, die aufgrund von psychischen oder physischen Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Das PsychKG hingegen befasst sich mit der Unterbringung und Behandlung von psychisch kranken Menschen, die eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen. Zwangsmaßnahmen wie Fixierungen sind nur unter strengen Voraussetzungen zulässig, die in den jeweiligen Landesgesetzen festgelegt sind. Diese Maßnahmen müssen immer verhältnismäßig sein und es müssen weniger einschneidende Alternativen geprüft werden. In jedem Fall ist es wichtig, dass solche Maßnahmen von Fachleuten sorgfältig abgewogen und dokumentiert werden, um die Rechte der betroffenen Person zu wahren.
Ob ein Elternteil, der selbst psychisch krank ist, als Betreuer bestellt werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich ist es möglich, dass auch ein psychisch erkrankter Elterntei... [mehr]
Für eine betreute Person, die in einem Pflegeheim lebt, in dem gewerbliche Pflege- und Betreuungsleistungen erbracht werden, sind insbesondere folgende gesetzliche Vorschriften relevant: 1. **He... [mehr]