Die Begriffe „Überbeglaubigung“ und „Endbeglaubigung“ beziehen sich auf die Beglaubigung von Urkunden, insbesondere im internationalen Rechtsverkehr. **Überbeglaubig... [mehr]
Universelle Völkerrechtsfähigkeit bedeutet, dass ein Akteur im internationalen Rechtssystem als Rechtssubjekt anerkannt wird und somit Träger von Rechten und Pflichten im Völkerrecht ist. Dies umfasst die Fähigkeit, internationale Verträge abzuschließen, vor internationalen Gerichten zu klagen und verklagt zu werden, sowie diplomatische Beziehungen zu unterhalten. Typischerweise besitzen Staaten universelle Völkerrechtsfähigkeit, aber auch internationale Organisationen und in bestimmten Fällen andere Akteure wie nationale Befreiungsbewegungen können diese Fähigkeit haben.
Die Begriffe „Überbeglaubigung“ und „Endbeglaubigung“ beziehen sich auf die Beglaubigung von Urkunden, insbesondere im internationalen Rechtsverkehr. **Überbeglaubig... [mehr]
Das Humanitäre Völkerrecht (HVR), auch als Kriegsvölkerrecht oder Recht der bewaffneten Konflikte bekannt, hat das Ziel, Menschen in bewaffneten Konflikten zu schützen und unnö... [mehr]
Im Humanitären Völkerrecht, insbesondere im Zusammenhang mit den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, bezeichnet der Begriff „Unabhängigkeit“ die Verpflic... [mehr]