Was bedeutet universelle Völkerrechtsfähigkeit?

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Universelle Völkerrechtsfähigkeit bedeutet, dass ein Akteur im internationalen Rechtssystem als Rechtssubjekt anerkannt wird und somit Träger von Rechten und Pflichten im Völkerrecht ist. Dies umfasst die Fähigkeit, internationale Verträge abzuschließen, vor internationalen Gerichten zu klagen und verklagt zu werden, sowie diplomatische Beziehungen zu unterhalten. Typischerweise besitzen Staaten universelle Völkerrechtsfähigkeit, aber auch internationale Organisationen und in bestimmten Fällen andere Akteure wie nationale Befreiungsbewegungen können diese Fähigkeit haben.

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