Nach einem Unfall mit 0,9 Promille und dem Entzug des Führerscheins sind mehrere Schritte zu erwarten: 1. **Bußgeld und Punkte**: Es wird wahrscheinlich ein Bußgeld verhängt und Punkte in Flensburg eingetragen. 2. **Strafverfahren**: Es kann ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet werden. Dies kann zu einer Geldstrafe oder sogar zu einer Freiheitsstrafe führen. 3. **Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)**: In vielen Fällen wird eine MPU angeordnet, um die Fahreignung zu überprüfen. 4. **Wiedererteilung des Führerscheins**: Nach Ablauf der Sperrfrist kann ein Antrag auf Wiedererteilung des Führerscheins gestellt werden. Hierfür sind oft Nachweise über die Teilnahme an Aufbauseminaren oder Abstinenznachweise erforderlich. 5. **Rechtliche Beratung**: Es ist ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, um die bestmögliche Vorgehensweise zu besprechen. Weitere Informationen können auf den Webseiten der zuständigen Verkehrsbehörden oder bei spezialisierten Anwälten gefunden werden.