Ist die unentgeltliche juristische Beratung eines Vereins durch eine nicht Mitgliedsperson nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubt?
Antwort vomNach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist die unentgeltliche juristische Beratung grundsätzlich erlaubt, solange sie nicht gegen die Vorschriften des RDG verstößt. Eine Person, die nicht Mitglied des Vereins ist, kann demnach unentgeltlich juristische Beratung leisten, solange sie nicht gewerbsmäßig tätig wird und die Beratung im Rahmen der allgemeinen Unterstützung erfolgt. Es ist jedoch ratsam, die genauen Umstände und die Art der Beratung zu prüfen, um sicherzustellen, dass keine rechtlichen Grenzen überschritten werden. Bei Unsicherheiten kann eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt sinnvoll sein.