Was, wenn die Beratung schon längst stattgefunden hat?
Antwort vom**Wenn die Beratung schon stattgefunden hat, ist das allein noch kein Problem – entscheidend ist, ob Fristen schon laufen oder ob durch die Beratung bereits rechtliche oder praktische Folgen ausgelöst wurden.** Ohne Kontext lässt sich das nicht sauber beantworten, weil „Beratung“ sehr Unterschiedliches bedeuten kann: Anwalt, Jobcenter, Schwangerschaftskonfliktberatung, Pflegeberatung, Schuldnerberatung oder etwas ganz anderes. Praktisch gilt aber fast immer: Eine bereits erfolgte Beratung lässt sich nicht „ungeschehen“ machen, aber ihre Folgen kann man oft noch prüfen, korrigieren oder anfechten – vor allem, wenn die Beratung falsch war, Unterlagen fehlen oder du unter Druck etwas unterschrieben hast.