Ja, oft zumindest indirekt – aber nicht immer bequem per Knopfdruck. Maßgeblich ist, ob die antragstellende Stelle oder das Bundesamt für Justiz dazu noch Daten gespeichert hat. (bund...
Was, wenn die Beratung schon längst stattgefunden hat?
Antwort vom**Wenn die Beratung schon stattgefunden hat, ist das allein noch kein Problem – entscheidend ist, ob Fristen schon laufen oder ob durch die Beratung bereits rechtliche oder praktische Folgen ausgelöst wurden.** Ohne Kontext lässt sich das nicht sauber beantworten, weil „Beratung“ sehr Unterschiedliches bedeuten kann: Anwalt, Jobcenter, Schwangerschaftskonfliktberatung, Pflegeberatung, Schuldnerberatung oder etwas ganz anderes. Praktisch gilt aber fast immer: Eine bereits erfolgte Beratung lässt sich nicht „ungeschehen“ machen, aber ihre Folgen kann man oft noch prüfen, korrigieren oder anfechten – vor allem, wenn die Beratung falsch war, Unterlagen fehlen oder du unter Druck etwas unterschrieben hast.