Ab wie vielen Teilnehmern ist eine unangemeldete Demo legal?

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In Deutschland ist eine Versammlung oder Demonstration grundsätzlich nach demammlungsgesetz (VersG) anmeldepflichtig, unabhängig von der Teilnehmerzahl. Das bedeutet: Auch eine kleine Versammlung mit nur wenigen Personen (theoretisch schon ab zwei Personen) muss angemeldet werden, wenn sie öffentlich und auf einen gemeinsamen Zweck gerichtet ist. Eine Ausnahme gibt es nur für sogenannte „Spontanversammlungen“, die sich aus aktuellem Anlass ohne vorherige Planung bilden. Diese müssen nicht angemeldet werden, sofern eine rechtzeitige Anmeldung objektiv unmöglich war. Fazit: Es gibt keine bestimmte Mindestteilnehmerzahl, ab der eine Demo angemeldet werden muss – die Anmeldepflicht gilt grundsätzlich immer. Eine unangemeldete Demo ist also in der Regel nicht legal, egal wie viele Personen teilnehmen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium des Innern und für Heimat](https://www.bmi.bund.de/DE/themen/gesetze/versammlungsrecht/versammlungsrecht-node.html).

Kategorie: Recht Tags: Demo Versammlung Gesetz

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