Ob das Bußgeld von der GmbH oder vom Geschäftsführer persönlich zu zahlen ist, hängt davon ab, gegen wen sich der Bußgeldbescheid konkret richtet und aus welchem Grund... [mehr]
Bei der Umwandlung einer Aktiengesellschaft (AG) in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GH) sind mehrere wichtige Aspekte zu beachten: 1. **Rechtliche Grundlagen**: Die Umwandlung erfolgt nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes (UmwG). Es ist wichtig, die spezifischen Bestimmungen dieses Gesetzes zu beachten. 2. **Beschluss der Hauptversammlung**: Die Umwandlung muss von der Hauptversammlung der AG beschlossen werden. Es ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich, in der Regel mindestens drei Viertel des vertretenen Kapitals. 3. **Umwandlungsplan**: Ein detaillierter Umwandlungsplan muss erstellt werden. Dieser Plan enthält alle wesentlichen Informationen zur Umwandlung, einschließlich der neuen Satzung der GmbH. 4. **Prüfung durch einen Sachverständigen**: Der Umwandlungsplan muss von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen geprüft werden, um sicherzustellen, dass die Interessen der Aktionäre gewahrt bleiben. 5. **Eintragung ins Handelsregister**: Die Umwandlung wird erst mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam. Sowohl die AG als auch die neue GmbH müssen entsprechende Anmeldungen vornehmen. 6. **Steuerliche Aspekte**: Die steuerlichen Konsequenzen der Umwandlung sollten sorgfältig geprüft werden. Es kann zu steuerlichen Belastungen kommen, insbesondere im Hinblick auf die Übertragung von Vermögenswerten. 7. **Information der Gläubiger**: Die Gläubiger der AG müssen über die Umwandlung informiert werden und haben das Recht, Sicherheiten zu verlangen. 8. **Anpassung der internen Strukturen**: Die internen Strukturen und Prozesse müssen an die Anforderungen einer GmbH angepasst werden. Dies betrifft insbesondere die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. 9. **Mitarbeiterinformation**: Die Mitarbeiter müssen über die Umwandlung informiert werden, und es können arbeitsrechtliche Anpassungen erforderlich sein. 10. **Beratung durch Experten**: Es ist ratsam, sich von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt werden. Eine sorgfältige Planung und Durchführung der Umwandlung ist entscheidend, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren.
Ob das Bußgeld von der GmbH oder vom Geschäftsführer persönlich zu zahlen ist, hängt davon ab, gegen wen sich der Bußgeldbescheid konkret richtet und aus welchem Grund... [mehr]
In einer GmbH & Co. KG haftet bei der Aufnahme eines Kredites grundsätzlich die Kommanditgesellschaft (KG) mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften wie folgt: 1. **Kom... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH ist in der Regel eine natürliche Person. Das bedeutet, es handelt sich um einen Menschen mit Rechten und Pflichten. In Ausnahmefällen kann auch eine... [mehr]
Ein Anwalt darf grundsätzlich nicht gleichzeitig widerstreitende Interessen vertreten (§ 43a Abs. 4 BRAO). Das bedeutet: Wenn ein Anwalt die GmbH gegen einen Kunden vertritt, ist er der Inte... [mehr]
Stirbt einer von zwei Gesellschaftern einer GmbH und es gibt keine Erben, fällt der Gesellschaftsanteil des Verstorbenen grundsätzlich an den Staat, genauer gesagt an das jeweilige Bundeslan... [mehr]
Das Stammkapital einer GmbH dient grundsätzlich als Haftungsmasse gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft. Allerdings bedeutet das nicht, dass das Geld physisch auf einem Konto &bdquo... [mehr]