Kann eine Tätigkeit als Beschäftigungszeit im TVöD angerechnet werden, wenn das Arbeitsverhältnis auf eigenen Wunsch beendet wurde?

Antwort

Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) wird die Anrechnung von Beschäftigungszeiten in der Regel nicht durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf eigenen Wunsch beeinflusst. Grundsätzlich können Zeiten, in denen du in einem tariflich geregelten Arbeitsverhältnis gestanden hast, angerechnet werden, solange diese Zeiten nicht durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag ausgeschlossen sind. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Regelungen des TVöD sowie mögliche tarifliche oder betriebliche Vereinbarungen zu beachten. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, direkt bei der Personalabteilung oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht nachzufragen.

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