In der Regel ist es üblich, dass ein Arbeitszeugnis mit dem Titel des Unterzeichners versehen wird, insbesondere wenn dieser Titel relevant für die Position oder die Branche ist. Wenn du als... [mehr]
Nach der Abnahme des Werkes trägt in der Regel der Unternehmer das Transportrisiko bei der Versendung des Werkes zum Zwecke der Nacherfüllung. Dies ergibt sich aus § 644 Abs. 1 BGB, wonach der Unternehmer bis zur Übergabe des Werkes an den Besteller für die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Werkes verantwortlich ist. Nach der Abnahme geht das Risiko auf den Besteller über, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Bei Nacherfüllung bleibt der Unternehmer jedoch in der Pflicht, das Werk zu liefern, und trägt daher das Risiko bis zur erneuten Übergabe.
In der Regel ist es üblich, dass ein Arbeitszeugnis mit dem Titel des Unterzeichners versehen wird, insbesondere wenn dieser Titel relevant für die Position oder die Branche ist. Wenn du als... [mehr]
Ja, eine stark veränderte Formatierung eines Arbeitszeugnisses kann unter bestimmten Umständen als Urkundenfälschung gelten, insbesondere wenn die Änderungen dazu dienen, den Inhal... [mehr]