Bei einem gewerblichen Rückversand der Ware zur Nacherfüllung trägt in der Regel der Verkäufer das Transportrisiko, sofern im Vertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde. Na... [mehr]
Bei einem gewerblichen Rückversand der Ware zur Nacherfüllung trägt in der Regel der Verkäufer das Transportrisiko, sofern im Vertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde. Na... [mehr]
Nach der Abnahme des Werkes trägt in der Regel der Unternehmer das Transportrisiko bei der Versendung des Werkes zum Zwecke der Nacherfüllung. Dies ergibt sich aus § 644 Abs. 1 BGB, won... [mehr]
Im Rahmen der Nachfüllung nach Gefahrenübergang trägt in der Regel der Verkäufer das Transportrisiko, solange die Nachfüllung im Rahmen der Gewährleistung erfolgt. Das be... [mehr]