In Deutschland dürfen Kinder grundsätzlich ab dem vollendeten 12. Lebensjahr oder ab einer Körpergröße von mindestens 150 cm ohne spezielle Rückhalteeinrichtung (Kinders...
In der Europäischen Union (EU) ist die Todesstrafe vollständig abgeschafft. Kein EU-Mitgliedsstaat wendet die Todesstrafe an, und die Abschaffung ist eine Voraussetzung für den EU-Beitritt. Das ist im Artikel 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt: „Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.“ In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist die Todesstrafe ebenfalls abgeschafft. Das Grundgesetz (Artikel 102) lautet: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Selbst wenn ein anderes EU-Land die Todesstrafe wieder einführen würde (was sehr unwahrscheinlich ist), hätte das keine Auswirkungen auf Deutschland, da das deutsche Grundgesetz dies ausdrücklich verbietet. Weitere Informationen: - [Charta der Grundrechte der Europäischen Union](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12012P%2FTXT) - [Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 102](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_102.html)
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