In Deutschland ist das Aufzeichnen von Telefongesprächen ohne die Zustimmung aller beteiligten Parteien grundsätzlich verboten. Dies gilt auch für Gespräche mit Behörden. Das heimliche Mitschneiden von Telefongesprächen stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und einen Verstoß gegen § 201 des Strafgesetzbuches (StGB) dar, der die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes regelt. Es ist daher erforderlich, vor Beginn der Aufzeichnung die ausdrückliche Zustimmung aller Gesprächsteilnehmer einzuholen. Andernfalls können rechtliche Konsequenzen drohen, einschließlich Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Weitere Informationen findest du im [Strafgesetzbuch (StGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html).