„Unter strafrechtlicher Aufsicht“ ist kein üblicher fester Rechtsbegriff. Meist ist damit gemeint, dass jemand wegen einer Straftat unter Kontrolle von Justiz oder Behörden steht...
Verwirklicht jemand durch dieselbe Handlung denselben Straftatbestand mehrfach, handelt er in Tatmehrheit?
Antwort vomJa, das ist korrekt. Wenn jemand durch dieselbe Handlung denselben Straftatbestand mehrfach verwirklicht, spricht man von Tatmehrheit. In der rechtlichen Terminologie wird dies oft als "Tatmehrheit" oder "Konkurrenz" bezeichnet. Es bedeutet, dass eine Person mehrere Straftaten begeht, die rechtlich als separate Taten betrachtet werden, auch wenn sie durch eine einzige Handlung oder einen einheitlichen Tatentschluss begangen wurden.