Verwirklicht jemand durch dieselbe Handlung denselben Straftatbestand mehrfach, handelt er in Tatmehrheit?

Antwort

Ja, das ist korrekt. Wenn jemand durch dieselbe Handlung denselben Straftatbestand mehrfach verwirklicht, spricht man von Tatmehrheit. In der rechtlichen Terminologie wird dies oft als "Tatmehrheit" oder "Konkurrenz" bezeichnet. Es bedeutet, dass eine Person mehrere Straftaten begeht, die rechtlich als separate Taten betrachtet werden, auch wenn sie durch eine einzige Handlung oder einen einheitlichen Tatentschluss begangen wurden.

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