Erfüllt es den Tatbestand der Beleidigung, wenn man als Arschloch beschimpft wird?

Antwort

Ja, das Beschimpfen einer Person als "Arschloch" kann den Tatbestand der Beleidigung gemäß § 185 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) erfüllen. Ob eine Äußerung tatsächlich als Beleidigung gewertet wird, hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab, einschließlich des Kontextes und der Beziehung zwischen den beteiligten Personen. Im Zweifelsfall entscheidet ein Gericht darüber, ob eine Äußerung als Beleidigung strafbar ist.

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