Gilt bei Verjährung der Tag der Hauptverhandlung oder des Urteils?

Antwort

Bei der Verjährung im Strafrecht gilt in der Regel der Tag des Urteils als maßgeblicher Zeitpunkt. Das bedeutet, dass die Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt beginnt, an dem das Urteil rechtskräftig wird. Im Zivilrecht kann es jedoch Unterschiede geben, je nach Art des Anspruchs. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen des jeweiligen Rechtsgebiets zu beachten.

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