Ein eigenes neues „Gesetz ab dem ersten Tag“ gibt es nicht: In Deutschland darf der Arbeitgeber die Krankschreibung schon lange ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Standardmäß...
Gelten Tage der stufenweisen Wiedereingliederung als Krankheitstage?
Antwort vom**Ja – Tage der stufenweisen Wiedereingliederung gelten arbeitsrechtlich in der Regel weiter als Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und damit faktisch als Krankheitstage. Entscheidend ist: Du giltst währenddessen meist noch nicht als voll arbeitsfähig und bekommst deshalb normalerweise weiter Krankengeld oder Übergangsgeld statt normalen Lohn.** ## Was das konkret bedeutet Bei der stufenweisen Wiedereingliederung arbeitest du zwar schon wieder teilweise, aber nicht im normalen Status eines vollständig arbeitsfähigen Beschäftigten. Genau das ist der Kern: Die Maßnahme dient dazu, nach längerer Krankheit schrittweise in den Job zurückzukehren, nicht dazu, die Krankheit formal schon zu beenden. Für dich heißt das praktisch: - Die Zeit zählt üblicherweise weiter als Arbeitsunfähigkeit. - Du bist in dieser Phase meist weiterhin krankgeschrieben. - Statt regulärem Arbeitsentgelt läuft häufig weiter Krankengeld, Übergangsgeld oder eine vergleichbare Leistung. ## Wichtiger Unterschied, den viele verwechseln Viele setzen „ich arbeite schon wieder ein paar Stunden“ mit „ich bin nicht mehr krank“ gleich. Das ist gerade bei der Wiedereingliederung meist falsch. Der entscheidende Unterschied: - **Normale Rückkehr in den Job:** arbeitsfähig, normale Arbeit, normaler Lohn - **Stufenweise Wiedereingliederung:** noch nicht voll arbeitsfähig, therapeutische Rückkehr, in der Regel weiter arbeitsunfähig Deshalb werden diese Tage im rechtlichen und organisatorischen Sinn normalerweise weiterhin wie Krankheitstage behandelt. ## Ausnahme, auf die es ankommt Anders kann es sein, wenn die Wiedereingliederung im Einzelfall anders ausgestaltet ist oder die Arbeitsunfähigkeit offiziell endet. Dann kommt es auf die konkrete Bescheinigung, den Wiedereingliederungsplan und den Sozialleistungsträger an. Die klare Faustregel lautet aber: **Solange die stufenweise Wiedereingliederung läuft, gelten die Tage normalerweise weiter als Krankheitstage – auch wenn du schon stundenweise arbeitest.**