Einen nichtigen Vertrag musst du grundsätzlich nicht widerrufen, weil er rechtlich von Anfang an unwirksam ist. Ein Widerruf kann trotzdem praktisch sinnvoll sein, um klarzustellen, dass du dich...
Was tun nach Stromvertrag an der Tür?
Antwort vom**Wenn du einen Stromvertrag an der Tür abgeschlossen hast und jetzt Zweifel hast, solltest du ihn sofort schriftlich widerrufen. Bei Haustürgeschäften gilt in Deutschland in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht, und je früher du handelst, desto geringer ist das Risiko, dass der Anbieter den Wechsel schon anstößt.** ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/vertraege-und-anbieterwechsel/strom-und-gas-vertrag-widerrufen-11665)) ## Was jetzt konkret zu tun ist Schicke den Widerruf **noch heute** an den neuen Anbieter, am besten per E-Mail und zusätzlich so, dass du einen Nachweis hast. Ein Widerruf muss nicht begründet werden; entscheidend ist nur, dass eindeutig drinsteht, dass du den Vertrag widerrufst. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html)) Formuliere es knapp, zum Beispiel so: ```text Hiermit widerrufe ich den am [Datum] an meiner Haustür abgeschlossenen Stromliefervertrag. Name Anschrift Zählernummer / Vertragsnummer, falls vorhanden Datum ``` ## Warum du nicht abwarten solltest Der praktische Knackpunkt ist: **Auch wenn dein Widerruf wirksam ist, lebt dein alter Vertrag nicht automatisch wieder auf**, falls der neue Anbieter den Wechselprozess schon gestartet und deinen bisherigen Vertrag bereits gekündigt hat. Genau das übersehen viele. Dann musst du dich zusätzlich darum kümmern, dass die Belieferung weiterläuft. ([bundesnetzagentur.de](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Kuendigung/Widerruf-table.html)) Deshalb solltest du parallel deinen bisherigen Anbieter kontaktieren und mitteilen, dass du den neuen Vertrag widerrufen hast und keine wirksame Umstellung willst. Wenn es dort Probleme gibt, kann auch der Verteilnetzbetreiber wichtig werden. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass man in solchen Fällen schnell handeln sollte. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/probleme-mit-vertraegen-und-rechnungen/was-tun-wenn-ihnen-ein-energievertrag-untergeschoben-wurde-38431)) ## Wichtiger Unterschied, den viele nicht kennen Die 14 Tage laufen normalerweise ab Vertragsschluss. **Wenn du aber keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bekommen hast, kann der Widerruf deutlich länger möglich sein – bis zu ein Jahr und 14 Tage.** Das ist besonders relevant, wenn an der Tür nur schnell etwas unterschrieben wurde und dir keine sauberen Unterlagen übergeben wurden. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/vertraege-und-anbieterwechsel/strom-und-gas-vertrag-widerrufen-11665)) Außerdem gilt seit dem 27. Juli 2021: Energielieferverträge außerhalb der Grundversorgung brauchen grundsätzlich **Textform**. Reines mündliches „Ja“ reicht für einen Sondervertrag nicht aus. Wenn also an der Tür viel geredet, aber nichts sauber in Textform bestätigt wurde, ist das rechtlich ein zusätzlicher Angriffspunkt. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/vertraege-und-anbieterwechsel/strom-und-gas-vertrag-widerrufen-11665)) ## Wenn schon Geld abgebucht wurde Nach einem wirksamen Widerruf kann der Anbieter grundsätzlich keine weiteren Zahlungen aus dem widerrufenen Vertrag verlangen. Eine erteilte Einzugsermächtigung solltest du ebenfalls widerrufen. Nur wenn du ausdrücklich verlangt hast, dass die Belieferung schon innerhalb der Widerrufsfrist beginnt, kann für bereits gelieferten Strom unter Umständen Wertersatz anfallen. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/vertraege-und-anbieterwechsel/strom-und-gas-vertrag-widerrufen-11665)) ## Klare Empfehlung In der Praxis ist die beste Reihenfolge: 1. **Sofort schriftlich widerrufen** 2. **Nachweis sichern**: Screenshot, E-Mail, Einschreiben oder Fax-Sendebericht 3. **Alten Anbieter sofort informieren** 4. **Keine weiteren Daten oder Bestätigungen an der Haustür nachreichen** 5. **Bei Streit zur Verbraucherzentrale oder Schlichtungsstelle Energie** ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/vertraege-und-anbieterwechsel/strom-und-gas-vertrag-widerrufen-11665)) Der wichtigste Punkt ist nicht nur der Widerruf selbst, sondern dass du **den alten Liefervertrag im Blick behältst**. Genau dort entstehen nach Haustürabschlüssen oft die größten Probleme.
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