Ja, das Honorar eines Anwalts für Baurecht hängt in der Regel vom Streitwert ab. In Deutschland richtet sich die Vergütung von Rechtsanwälten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsg... [mehr]
Das Honorar eines Anwalts in Deutschland richtet sich im Regelfall nach dem sogenannten Streitwert (auch Gegenstandswert) und den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Für das Baurecht gelten keine besonderen Abweichungen. Um zu berechnen, bei welchem Streitwert ein Honorar von etwa 8.000 Euro (netto, ohne Auslagen und Mehrwertsteuer) für einen Anwalt entsteht, kann man sich an der gesetzlichen Vergütung nach dem RVG orientieren. Die wichtigsten Gebühren sind die Geschäftsgebühr (außergerichtlich) und die Verfahrens- sowie Terminsgebühr (gerichtlich). **Beispielrechnung (gerichtliches Verfahren, 1. Instanz):** - Verfahrensgebühr: 1,3 - Terminsgebühr: 1,2 - Einigungsgebühr (optional): 1,0 Die Gebühren werden mit dem sogenannten Gebührensatz multipliziert, der sich aus dem Streitwert ergibt (siehe [RVG-Tabelle](https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_2.html)). **Rechenbeispiel:** - Bei einem Streitwert von 100.000 Euro beträgt eine 1,0-Gebühr laut RVG-Tabelle 1.503 Euro. - Verfahrensgebühr (1,3): 1.503 € × 1,3 = 1.954 € - Terminsgebühr (1,2): 1.503 € × 1,2 = 1.804 € - Zusammen: 1.954 € + 1.804 € = 3.758 € - Hinzu kommen ggf. Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer. Um auf ein Honorar von ca. 8.000 Euro (netto) zu kommen, müsste der Streitwert deutlich höher liegen. **Schätzung:** - Bei einem Streitwert von 250.000 Euro beträgt eine 1,0-Gebühr 3.368 Euro. - Verfahrensgebühr (1,3): 4.378 € - Terminsgebühr (1,2): 4.042 € - Zusammen: 8.420 € **Fazit:** Ein Honorar von etwa 8.000 Euro (netto, ohne Auslagen und MwSt.) entspricht nach dem RVG ungefähr einem Streitwert von **250.000 Euro** im gerichtlichen Verfahren (ohne Einigungsgebühr). **Hinweis:** Abweichungen sind möglich, z.B. bei außergerichtlicher Tätigkeit, Honorarvereinbarungen oder zusätzlichen Gebühren. Für eine exakte Berechnung empfiehlt sich die Konsultation eines Anwalts oder die Nutzung eines [RVG-Rechners](https://www.anwalt.de/rechner/rvg/). Weitere Informationen: - [RVG-Tabelle (Gebührentabelle)](https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_2.html) - [Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/)
Ja, das Honorar eines Anwalts für Baurecht hängt in der Regel vom Streitwert ab. In Deutschland richtet sich die Vergütung von Rechtsanwälten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsg... [mehr]
Ein Anspruch auf Verzinsung des Streitwerts entsteht grundsätzlich nicht automatisch dadurch, dass du im Prozess eine Nachbesserung der Gegenseite zulässt. Im deutschen Zivilprozessrecht is... [mehr]
Ob du zwei Rechnungen vom Anwalt erhältst, hängt davon ab, wie dein Anwalt die Angelegenheiten abgerechnet hat. Grundsätzlich gilt: - **Trennungsunterhalt** und **Scheidung** sind rech... [mehr]