Welche Straftatbestände enthalten Tatbestandsannex?

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Ein Tatbestandsannex ist ein Begriff aus dem Strafrecht, der sich auf zusätzliche Voraussetzungen bezieht, die erfüllt sein müssen, damit eine Straftat vorliegt. In Deutschland gibt es verschiedene Straftatbest, die einen Tatbestandsannex enthalten. Dazu gehören unter anderem: 1. **Diebstahl (§ 242 StGB)**: Hier ist der Tatbestandsannex "rechtswidrige Zueignung", die zusätzlich zur Wegnahme des Eigentums erforderlich ist. 2. **Betrug (§ 263 StGB)**: Neben der Täuschung und dem Irrtum ist der Tatbestandsannex der "Vermögensschaden", der für die Strafbarkeit notwendig ist. 3. **Körperverletzung (§ 223 StGB)**: Hier ist der Tatbestandsannex die "Gesundheitsschädigung", die zusätzlich zur körperlichen Misshandlung erforderlich ist. 4. **Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)**: Der Tatbestandsannex besteht hier in der "Fahrlässigkeit", die zusätzlich zur Tötung nachgewiesen werden muss. Diese Beispiele zeigen, dass der Tatbestandsannex oft zusätzliche Elemente sind, die die Schwere oder die Art der Straftat näher definieren.

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