Muss für strafrechtliche Verantwortlichkeit des Notfallmediziners ein schuldhafter Fehler kausal zu Schaden geführt haben?

Antwort

Ja, für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Notfallmediziners muss nachgewiesen werden, dass ein schuldhafter Fehler begangen wurde, der kausal zu einem Schaden geführt hat. Dies bedeutet, dass der Notfallmediziner eine Sorgfaltspflichtverletzung begangen haben muss, die direkt oder indirekt den Schaden verursacht hat. Es muss also sowohl ein objektiver als auch ein subjektiver Tatbestand erfüllt sein: der objektive Tatbestand durch die Handlung oder Unterlassung und der subjektive Tatbestand durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

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