In Nordrhein-Westfalen (NRW) meldest du eine Stiftung bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde an. Für die meisten Stiftungen des bürgerlichen Rechts ist dies die Bezirksregie... [mehr]
Ja, eine Stiftung kann ein Inklusionsbetrieb sein. Inklusionsbetriebe sind Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt integrieren. Sie bieten Arbeitsplätze für Menschen mit und ohne Behinderungen und erhalten dafür oft staatliche Unterstützung. Eine Stiftung kann die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um als Inklusionsbetrieb zu fungieren, indem sie entsprechende Arbeitsplätze bereitstellt und die notwendigen Fördermittel beantragt.
In Nordrhein-Westfalen (NRW) meldest du eine Stiftung bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde an. Für die meisten Stiftungen des bürgerlichen Rechts ist dies die Bezirksregie... [mehr]
In Deutschland meldet man eine Stiftung in der Regel bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde des Bundeslandes an, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die genaue Behörde kan... [mehr]
Um eine Stiftung zu gründen, sind in Deutschland einige wichtige Schritte und Voraussetzungen zu beachten: 1. **Stiftungszweck festlegen:** Der Zweck der Stiftung muss klar definiert und dauerha... [mehr]