Eine gemeinnützige Stiftung darf einen ihr gehörenden Gewerbebetrieb grundsätzlich **nicht** aus Stiftungsgeldern finanziell stützen, wenn dadurch die Gemeinnützigkeit gef&aum... [mehr]
Ja, eine Stiftung kann ein Inklusionsbetrieb sein. Inklusionsbetriebe sind Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt integrieren. Sie bieten Arbeitsplätze für Menschen mit und ohne Behinderungen und erhalten dafür oft staatliche Unterstützung. Eine Stiftung kann die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um als Inklusionsbetrieb zu fungieren, indem sie entsprechende Arbeitsplätze bereitstellt und die notwendigen Fördermittel beantragt.
Eine gemeinnützige Stiftung darf einen ihr gehörenden Gewerbebetrieb grundsätzlich **nicht** aus Stiftungsgeldern finanziell stützen, wenn dadurch die Gemeinnützigkeit gef&aum... [mehr]