Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Ja, bei der Auflösung eines landwirtschaftlichen Betriebs durch eine Erbengemeinschaft steht jedem Erben grundsätzlich der Freibetrag zu. Der Freibetrag kann je nach Art des Erbes und den jeweiligen gesetzlichen Regelungen variieren. In Deutschland gibt es spezielle Regelungen für landwirtschaftliches Vermögen, die unter bestimmten Voraussetzungen einen höheren Freibetrag gewähren können. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen von einem Fachanwalt für Erbrecht oder einem Steuerberater beraten zu lassen, um die individuellen Ansprüche und Möglichkeiten zu klären.
Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Um den Nachlass einer verstorbenen Person kümmert sich in der Regel der sogenannte Erbe oder die Erbengemeinschaft. Wer genau zuständig ist, hängt davon ab, ob ein Testament oder ein Er... [mehr]