Hat jeder Erbe bei der Auflösung eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Erbengemeinschaft Anspruch auf den Freibetrag?

Antwort

Ja, bei der Auflösung eines landwirtschaftlichen Betriebs durch eine Erbengemeinschaft steht jedem Erben grundsätzlich der Freibetrag zu. Der Freibetrag kann je nach Art des Erbes und den jeweiligen gesetzlichen Regelungen variieren. In Deutschland gibt es spezielle Regelungen für landwirtschaftliches Vermögen, die unter bestimmten Voraussetzungen einen höheren Freibetrag gewähren können. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen von einem Fachanwalt für Erbrecht oder einem Steuerberater beraten zu lassen, um die individuellen Ansprüche und Möglichkeiten zu klären.

Kategorie: Recht Tags: Erbe Betrieb Freibetrag
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